Hier ein Auszug des
Friedensplans, dessen Zielrichtung, und dies ist uns
wichtig, von der russischen Staatsfuehrung und vom UNO-Generalsekretaer
ausdruecklich unterstuetzt wird: 1. Stufe 1: G 8-Ministertreffen einigt sich darauf, dass der von den Politischen Direktoren der G 8 auf Dresdner Treffen ausgearbeitete Forderungskatalog an Belgrad in eine Sicherheitsratsresolution der Vereinten Nationen "umzugiessen ist". Im einzelnen waere dabei festzulegen: = Zeitpunkt des Abzugs aller militaerischen, polizeilichen und paramilitaerischen Kraefte. Festsetzung des Zeitpunktes, zu dem der Abzug abgeschlossen sein muß. Hinzutreten muss die Verifikation des Abzugs. = Parallel zum Abzug der jugoslawischen Kraefte Verpflichtung der UCK, alle Feindseligkeiten einzustellen und ihre gegenwaertige Dislozierung nicht zu veraendern. = Einrichtung einer internationalen Friedenstruppe. = Arbeitsaufnahme der Hilfsorganisationen im Kosovo so schnell wie moeglich, spaetestens jedoch mit dem Abzug der jugoslawischen Kraefte. = Mit Vollendung des Abzugs der jugoslawischen Kraefte Rueckkehr der Vertriebenen und Fluechtlinge in den Kosovo und Beginn der ersten Wiederaufbau- und Rehabilitationsmaßnahmen. = Unterstellung des Kosovo unter eine von den Vereinten Nationen autorisierte Uebergangsverwaltung bis zu einer endgueltigen politischen Regelung. 2. Stufe 2: Befassung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Diese Einigung sollte noch am selben Tag oder so frueh wie moeglich im Sicherheitsratsrat der Vereinten Nationen Resolution "umgegossen werden". 3. Stufe 3: Umsetzung - Die Annahme der Resolution wird der Belgrader Fuehrung uebermittelt. Falls mit dem Rueckzug der jugoslawischen Kraefte begonnen wird, erfolgt eine 24stuendige Unterbrechung der Luftschlaege. Sofern dies geschieht, wird die Pause um den Zeitraum verlaengert, der fuer den Abzug der Kraefte vorgesehen ist. Wenn der Abzug der Kraefte waehrend des vorgeschriebenen Zeitraums erfolgt ist, werden die Luftschlaege dauerhaft suspendiert. - Parallel zum Abzug der jugoslawischen Kraefte: Umsetzung der Verpflichtung der UCK, Feuer einzustellen, die gegenwaertigen Positionen solange nicht zu verlassen, bis die internationale Friedenstruppe im Kosovo eintrifft. Mit diesem Zeitpunkt beginnen Entwaffnung und Entmilitarisierung der UCK. - Bevor die internationale Friedenstruppe vollstaendig aufgestellt ist, ruecken parallel mit dem Abzug der jugoslawischen Kraefte sukzessive schnell bewegliche Vorauskraefte der Staaten, die die internationale Friedenstruppe stellen, in den Kosovo ein. - UEbergangsverwaltung durch die Vereinten Nationen. 4. Parallel dazu: Militaerische Absicherung ueber dem Kosovo und ausserhalb des Kosovo: * NATO-Luftstreitkraefte * NATO-Bodenstreitkraefte in Mazedonien und Albanien 5. Bei Umsetzung der VN-Resolution: So rasch wie moeglich, spaetestens aber mit Ankunft der Vorauskraefte der internationalen Friedenstruppe in den Kosovo beginnen die internationalen Hilfsorganisationen ihr Werk. 6. Zeitgleich mit erfolgtem jugoslawischen Truppenabzug: * Beginn der Rueckkehr von Vertriebenen und Fluechtlingen. * Beginn der ersten Wiederaufbaumassnahmen. |
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Stand 22.04.99
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