A chim P awelczyks Pawelplant
Holding (MochiKabu-Gaisha)
Bisher waren Holding-Gesellschaften in Japan nicht
zulässig. Das Halten von im Prinzip eigenen Aktien
mehrerer Firmen durch eine gemeinsame Holding wurde als
eine mögliche Umgehung von Fusionsverboten verdammt.
Mit der schwachen Konjunktur auch in Japan hat sich die Regierung aber dem Druck der Wirtschaft gebeugt, auch den Japanischen Firmen diese international verbreitete Gesellschaftsform zu ermöglichen. Im neuen Recht gibt es eine Reihe von Beschränkungen. Verboten sind Holdings mit Kapital von mehr als 15
Billionen Yen (15 Choo-En) Holdings können auf Antrag zugelassen werden, wobei die Liberalisierung des Geldmarktes später noch genauer geregelt wird. |
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