Kosovo

Hier ein Auszug des Friedensplans, dessen Zielrichtung, und dies ist uns wichtig, von der russischen Staatsfuehrung und vom UNO-Generalsekretaer ausdruecklich unterstuetzt wird:

1. Stufe 1:
G 8-Ministertreffen einigt sich darauf, dass der von den Politischen
Direktoren der G 8 auf Dresdner Treffen ausgearbeitete Forderungskatalog an
Belgrad in eine Sicherheitsratsresolution der Vereinten Nationen
"umzugiessen ist".
Im einzelnen waere dabei festzulegen:
= Zeitpunkt des Abzugs aller militaerischen, polizeilichen
und paramilitaerischen Kraefte. Festsetzung des Zeitpunktes, zu dem der
Abzug abgeschlossen sein muß. Hinzutreten muss die Verifikation des Abzugs.
= Parallel zum Abzug der jugoslawischen Kraefte
Verpflichtung der UCK, alle Feindseligkeiten einzustellen und ihre
gegenwaertige Dislozierung nicht zu veraendern.
= Einrichtung einer internationalen Friedenstruppe.
= Arbeitsaufnahme der Hilfsorganisationen im Kosovo so
schnell wie moeglich, spaetestens jedoch mit dem Abzug der jugoslawischen
Kraefte.
= Mit Vollendung des Abzugs der jugoslawischen Kraefte
Rueckkehr der Vertriebenen und Fluechtlinge in den Kosovo und Beginn der
ersten Wiederaufbau- und Rehabilitationsmaßnahmen.
= Unterstellung des Kosovo unter eine von den Vereinten
Nationen autorisierte Uebergangsverwaltung bis zu einer endgueltigen
politischen Regelung.

2. Stufe 2: Befassung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
Diese Einigung sollte noch am selben Tag oder so frueh wie moeglich
im Sicherheitsratsrat der Vereinten Nationen Resolution "umgegossen werden".

3. Stufe 3: Umsetzung
- Die Annahme der Resolution wird der Belgrader Fuehrung
uebermittelt. Falls mit dem Rueckzug der jugoslawischen Kraefte begonnen
wird, erfolgt eine 24stuendige Unterbrechung der Luftschlaege. Sofern dies
geschieht, wird die Pause um den Zeitraum verlaengert, der fuer den Abzug
der Kraefte vorgesehen ist. Wenn der Abzug der Kraefte waehrend des
vorgeschriebenen Zeitraums erfolgt ist, werden die Luftschlaege dauerhaft
suspendiert.
- Parallel zum Abzug der jugoslawischen Kraefte: Umsetzung der
Verpflichtung der UCK, Feuer einzustellen, die gegenwaertigen Positionen
solange nicht zu verlassen, bis die internationale Friedenstruppe im Kosovo
eintrifft. Mit diesem Zeitpunkt beginnen Entwaffnung und Entmilitarisierung
der UCK.
- Bevor die internationale Friedenstruppe vollstaendig aufgestellt
ist, ruecken parallel mit dem Abzug der jugoslawischen Kraefte sukzessive
schnell bewegliche Vorauskraefte der Staaten, die die internationale
Friedenstruppe stellen, in den Kosovo ein.
- UEbergangsverwaltung durch die Vereinten Nationen.

4. Parallel dazu: Militaerische Absicherung ueber dem Kosovo und
ausserhalb des Kosovo:
* NATO-Luftstreitkraefte
* NATO-Bodenstreitkraefte in Mazedonien und Albanien

5. Bei Umsetzung der VN-Resolution:
So rasch wie moeglich, spaetestens aber mit Ankunft der
Vorauskraefte der internationalen Friedenstruppe in den Kosovo beginnen die
internationalen Hilfsorganisationen ihr Werk.

6. Zeitgleich mit erfolgtem jugoslawischen Truppenabzug:
* Beginn der Rueckkehr von Vertriebenen und Fluechtlingen.
* Beginn der ersten Wiederaufbaumassnahmen.

Kosovo

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Stand 22.04.99

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